Brandschutz – Verantwortungskette \
Einhaltung der Brandschutzordnung \ Brandschutzakte
wir wissen, daß in fast allen Häusern, die Brandschutzordnung „Teil A“ (Verhalten im Brandfall), als Schild in den Geschossen gut sichtbar angebracht ist. Aber die Brandschutzordnung, gemäß DIN 14096 1-3 Stand: 1/2000; besteht aus mindestens 10 Seiten, die sich in A-B-C gliedert und dem vorgenannten Schild „ A“.
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Teil B der Brandschutzordnung besteht aus 8 Seiten und ist für alle Mitarbeiter, auch ohne besondere Brand-schutzaufgaben bestimmt, zusätzlich ist Teil C, der aus 2 Seiten besteht, für die wenigen ( meist leitende oder technischen ) Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben bestimmt.
Ein Aushang reicht nicht!
Wir empfehlen die Brandschutzordnung dem Arbeitsvertrag anzufügen und gegenzeichnen zu lassen.
Damit erreichen Sie Mitverantwortung und schließen die Brandschutz-Verantwortungskette nach unten.
(Sie können nicht ständig überall präsent sein, um z. B. außer Kraft gesetzte Notfall- Ausstattungen, wie blockierte Brandschutztüren wieder in den bestimmungsgemäßen Zustand zu versetzen. Wenigen ist bekannt, daß ein außer Kraft setzen bereits ein Straftatbestand ist).
Verstöße werden bei Verurteilung wie folgt gewichtet:
Generell ist im Schadensfall immer der Inhaber oder Betreiber in der Verantwortung. Kann er diese Brandschutz-Aufgaben nicht selbst bewältigen, muß er für kompetente Vertretung sorgen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, in diesen brisanten Sicherheitsfragen, daß Verantwortung und Kompetenz besonders klar und deutlich geregelt sind. Kritisch wird es in Haftungsfragen für Mitarbeiter, wenn diese Brandschutzaufgaben „schon mal mit Übernommen“ haben.
Hier gilt wieder die oben genannte „Brandschutz-Verantwortungs-Formel“. In der Praxis werden fatalerweise Verantwortungen oft schleichend delegiert und zusätzlich oft noch ohne Entscheidungsbefugnis und Vollmacht für die Bewältigung der anspruchsvollen Aufgaben. Deshalb ist nicht einmal die Einhaltung der Brandschutzordnung überall gewährleistet.
Im Schadensfall ist es von unschätzbaren Wert, eine aktuell geführte Brandschutzakte zu besitzen, um bei juristischen Auseinandersetzungen eine stichhaltige und lückenlose Dokumentation nachweisen zu können.
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