Flucht- und Rettungspläne DIN 4844-3

    • Gültige, normgerechte Pläne müssen in Gestaltung, Farbe, Strichstärken etc. den Normvorgaben entsprechen, z. B. müssen Fluchtwege in Treppenhäusern in einem dunklerem Grünton gezeichnet werden.
      Es gibt eine Anzahl geänderter Symbole, welche auch in der Fluchtwegführung künftig gelten. Der Standort muß im Plan künftig mit einem orangefarbigen Punkt markiert sein. Es muß eine geeignete Sammelstelle gesucht und festgelegt werden. Die Montagehöhe eines Planes beträgt jetzt genau 1,60 m  (von der Mitte des Planes aus gemessen).
    • Lagegerechte Darstellung wird gefordert, das bedeutet, daß die Orientierung suchende Person, vom Standort aus unmißverständlich den Notausgang finden können muß
    • Die Pläne müssen im Gegensatz zu den jährlich zu überarbeitenden Feuerwehrplänen, alle 2 Jahre kontrolliert und ggf. upgedatet werden!

      Pläne werden aus zur Verfügung gestellten digitalen Datenträgern, von vorhandenen Papierplänen oder auch, wenn keine Unterlagen mehr zugänglich sein sollten, mit neuem Aufmaß, hergestellt.

      Bei Fragen zu dieser Norm oder zu der überarbeiteten Brandschutzordnung, Feuerwehrplänen, -laufkarten zur BMA, etc., stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, natürlich auch für andere Bereiche des Brandschutzes
 
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