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Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten
- Die externen Brandschutz-Beauftragten können im Thema besser „drin“ bleiben, als eigene Beschäftigte, die diese Bestellung nur teilzeitmäßig oder gar unregelmäßíg ausüben. Dieser Nachteil wirkt erfahrungsgemäß besonders negativ, da die Überwachungs- und Schutzzielaufgaben immer den Belangen des laufenden Betriebes nachgeordnet werden.
- Im Außenverhältnis zu Brandschutzbehörden werden die externen Brandschutz-Beauftragten, z. B. als Mittler, eher akzeptiert, weil diese unabhängiger sind, als in „Lohn und Brot“ stehende Kräfte.
- Der externen Brandschutz-Beauftragte kann seine Erfahrungen aus anderen Objekten und Ausbildungen mit einbringen. (Schadensursachen, Versicherungsbelange etc.)
Der Nachteil eines externen Brandschutz-Beauftragten wegen fehlender Präsenzmöglichkeit im Brandfall, wird durch Vertretungsregelungen begegnet. Vertretungsorganisationen, wie diese, werden auch bei einem internen Brandschutz-Beauftragten erforderlich, z. B. für den Fall von Urlaub, Krankheit und Fortbildung.
Honorarkosten für Teilzeiteinsatz: als Vertretung oder f. Dauer auf Teilbereiche: nach Vereinbarung
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