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Entscheidungshilfe:
Externer oder eigener
Brandschutzbeauftragter
Verantwortungsbereiche, für welche es vom Umfang und der Wirtschaftlichkeit nicht angemessen ist, eine hauseigene Kraft zu beschäftigen, bringt die Bestellung eines externen Brandschutz-Beauftragten wesentliche Vorteile.
Es entfallen:
- Ausbildungskosten für Grundseminar und die laufende Fortbildungsverpflichtung als Brandschutz-Beauftragter
- Arbeitsausfall für Ausbildungszeiten bei fortlaufenden Lohnkosten
- ggf. Verlust der vorgenannten Investitionen bei Personalwechsel. Der Mitarbeiter nimmt die Befähigung mit.
Weitere Vorteile
- Bei der Bewältigung der Brandschutzaufgaben durch einen externen Brandschutz-Beauftragten, wird die produktive Arbeitsleistung der eigenen Kraft in der Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt. Belastungen durch die damit immer verbundenen regelmäßigen und vor allem unplanmäßigen Abwesenheiten entfallen.
- Die Umsetzung der Brandschutzaufgaben, z. B. Überwachung und Einhaltung der Brandschutzordnung, ist für externe Kräfte wesentlich leichter umzusetzen, als durch Kollegen, welche u. U. durch langjährige Bertriebszugehörigkeit, „per DU“ sind. Hier läßt sich kaum noch einer „etwas sagen“.
Die gilt beispielsweise für Gefahren in Brandschutz-Zonen (zugeparkt), Flucht- und Rettungswegen, durch Verstellen oder außer Kraft setzen von Brandschutztüren (mit Keilen) ect.
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