Benötigen Sie Brandschutzbeauftragte ?
Liegen keine speziellen behördlichen Auflagen vor, einen Brandschutzbeauftragten nachzuweisen, ist ein Betreiber zu 100% u. a. für Fluchtwege, Brandschutzorganisation und alle betrieblichen Brandschutzmaßnahmen, sowohl zivil- aus auch strafrechtlich verantwortlich. Er darf diese Aufgabe selbst wahrnehmen. Kann oder will der Betreiber die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten nicht persönlich erfüllen, muss er eine Person ernennen, der diese Aufgaben wahrnimmt [mehr...]
Die ernannte Person tut gut daran, die berufliche Qualifikationen zu erwerben und zu erfüllen. Diese Ausbildungen werden durch zertifizierte Träger wahrgenommen, mit in der Regel Lehrgängen über 2-3 Wochen und Abschlussprüfung. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 2.500,00 EUR.
Der Brandschutzbeauftragte unterliegt einer laufenden Fortbildungspflicht. Zu seinen zentralen Pflichten gehört unter anderem, sich eigenständig mit den Brandschutzbehörden in Verbindung zu setzen, um Fluchtwegangelegenheiten zu regeln und Brandschutzpläne herzustellen oder herstellen zu lassen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung [mehr...] |