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BRANDSCHUTZ - Beauftragten Dienstleistungen, als externe Teilzeit-
bzw. als Bereichsbeauftragung
gemäß z. B.: Arbeitschutzgesetz §§ 12, 15; Arbeitsstättenverordnung, BGV A1, und anderen Regelwerkenbenötigen Sie temporäre Unterstützung? (z. B. bei Personalengpässen) Möchten Sie fachliche Verstärkung oder einzelne Brandschutzbeauftragten-Aufgaben bereichsweise ausgliedern ?
Haben Sie genügend Brandschutzbeauftragte? - auch im Krankheits- oder Urlaubsfall, durch Erziehungsurlaub, während Fortbildungen, Ersatz bei Personalverlust - bzw. haben diese immer die aktuellen Kenntnisse?
Sind Ihre Brandschutzbeauftragten stark gebunden, bzw. überlastet mit den Aufgaben, z. B. auch: die Brandschutzordnung auf die Einhaltung zu überwachen?
- Personal zu unterweisen, fortzubilden?
- Brandschutzvorkehrungen laufend zu kontrollieren?
- Einrichtung und Pflege der hauseigenen Brandschutzakte?
- Problemlösungen zu finden, ggf. in Abstimmungen mit Behörden?
- Brandschutzarbeiten und –leistungen zu beaufsichtigen oder zu kontrollieren?
Hierfür biete ich Ihnen kompetente Unterstützung, von Fall zu Fall nach Terminvereinbarung, oder auf Dauer für Teilbereiche oder alle Bereiche. |
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